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CZV

Allgemeine Informationen

Fähigkeitsausweis C/C1 und D/D1

Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.

Nachfolgend ist das Wichtigste im Zusammenhang mit dem Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 zusammengefasst.

Infos

  • Der Fähigkeitsausweis

    Der Fähigkeitsausweis – auch «Ausweis 95» – oder Fahrer-Qualifizierungsnachweis genannt – wird als separate Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt. Er kann seit September 2009 bestellt werden.

    Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. Um erneut einen Fähigkeitsausweis zu erhalten, müssen 5 Weiterbildungstage nachgewiesen werden.

  • Wer braucht den Fähigkeitsausweis?

    Zusätzlich zum Führerausweis benötigen

    • Bus- und Carfahrer/innen (Kategorie D/D1) den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
    • Lastwagenfahrer/innen (Kategorie C/C1) den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
  • Welches sind die Ausnahmen?

    (Art. 3 CZV)
    Sie benötigen KEINEN Fähigkeitsausweis

    • für Personen- oder Gütertransporte, welche für nicht gewerbliche Zwecke verwendet werden
    • für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
    • für das führen von Motorfahrzeugen, die vom Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz von Kranken-  und Verletztentransportdienstleistern oder im Auftrag dieser Stellen verwendet werden
    • für Probe- oder Überführungsfahrten,
    • in Notfällen, oder für Rettungsmassnahmen oder für
      nicht gewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe
    • für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten
    • zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt
    • im werkinternen Verkehr
    • die von Land- oder Forstwirtschaftsbetrieben und ihnen
      gleichgestellten Betrieben gemäss Artikel 86 Absatz 2 der Verkehrsregeln Verordnung vom 13. November 1962 (VRV) zum Gütertransport verwendet werden
  • Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis?

    Auf Grund der Kategorie des Führerausweises sowie des Datums der Führerprüfung oder des Gesuches für einen Lernfahrausweis ergibt sich der Zeitpunkt, ab wann es den Fähigkeitsausweis braucht:

    Kategorie D/D1 Fähigkeitsausweis erforderlich
    Führerprüfung vor dem 01.09.2008 ab 01.09.2013
    Führerprüfung zwischen 01.09.2008 – 31.08.2009 ab 01.09.2009 (vorher: Nationale Bescheinigung)
    Lernfahrausweisgesuch vor dem 01.09.2009 und Führerprüfung nach dem 01.09.2009 nach bestandener Führerprüfung
    Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 nach bestandener CZV Prüfung + 5 Jahre
    Kategorie C/C1 Fähigkeitsausweis erforderlich
    Führerprüfung vor dem 01.09.2009 ab 01.09.2014
    Lernfahrausweisgesuch vor dem 01.09.2009 und Führerprüfung nach dem 01.09.2009 nach bestandener Führerprüfung
    Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 nach bestandener CZV Prüfung + 5 Jahre
  • Fähigkeitsausweis

    Führerausweis:

    Fähigkeitsausweis CZV vorne:

    Fähigkeitsausweis CZV hinten:

  • Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?

    Der Fähigkeitsausweis wird nur ausgestellt, wenn man einen Führerausweis der entsprechenden Kategorie im Kreditkartenformat besitzt.

    Informationen, wo und wie der Fähigkeitsausweis bestellt werden kann, findet man im Internet auf der Seite cambus.ch.

    • Der Fähigkeitsausweis ist für die Kategorien D/D1 erforderlich ab 2013 und für die Kategorien C/C1 ab 2014
    • Wer den Fähigkeitsausweis bereits vorher möchte (für Auslandsfahrten sehr zu empfehlen), erhält diesen ohne Nachweis der Weiterbildung mit Gültigkeit bis 2013 oder 2014
    • Können bereits fünf Tage Weiterbildung nachgewiesen werden, erhält man den Fähigkeitsausweis mit Gültigkeit bis 2018 oder 2019
  • Prüfungen für den Fähigkeitsausweis

    Fünf CZV Teilprüfungen

    Nach der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt beim Strassenverkehrsamt, die für den Erhalt des Führerausweises erforderlich sind, müssen für den Fähigkeitsausweis folgende Prüfungen bestanden werden:

    Alle fünf Prüfungsteile werden separat bewertet und müssen voneinander unabhängig bestanden werden.

    Die schriftliche CZV Theorieprüfung findet im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Am Computer müssen in 60 Minuten 40 Fragen beantwortet werden.
    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für Grenzgänger im Kanton Genf die schriftliche CZV Theorieprüfung nicht angeboten wird.

    Die zwei E-Prüfungen finden ebenso im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Die E-Prüfung ist eine Praxissituation, die aus fünf Fragen mit zweimal fünf und dreimal vier mit Bildern illustrierten Antwortoptionen besteht, die mittels Drag – and – Drop in die Lösungsfelder gezogen werden müssen. Für jede E-Prüfung haben Sie 45 Minuten Zeit.

    Die mündliche und die praktische Prüfung werden an verschiedenen Prüfungsstützpunkten der Prüfungsorganisation CZV in der ganzen Schweiz abgenommen. An der mündlichen Prüfung (30 Minuten) gibt es ein Gespräch über Situationen aus dem Alltag im Personen- oder Güterverkehr. An der praktischen Prüfung ist in 30 Minuten eine manuelle Aufgabe zu lösen. Für diese beiden Prüfungen sollte ohne Anreise ein halber Tag eingeplant werden.

  • Prüfungsthemen für den Fähigkeitsausweis

    Die CZV Prüfungen beinhalten Fragen / Aufgaben zu Themen wie:

    • Lenken des Fahrzeugs und zum Fahrverhalten
    • Transport von Personen und Gütern
    • über die Verantwortung der Fahrer/innen sowie über das Verhalten in ausserordentlichen Situationen

    Wir sind seit Juni 2011 annerkannte CZV-Ausbildungstätte. Kurse für die Prüfungsvorbereitung werden von der Fahrschule Peter Ott AG seit Sommer 2011 angeboten. Kursdaten sowie weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie unter der Rubrik Ausbildung.

  • Wie erfüllt man die Weiterbildungspflicht?

    Die Weiterbildungspflicht kann über 5 Jahre verteilt in Tageskursen zu sieben Stunden oder in einem Wochenkurs erfüllt werden.

    • die Weiterbildungskurse müssen bei einer in der Schweiz anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden
    • eine Liste der Weiterbildungsstätten und der Kursangebote ist im Internet auf cambus.ch zu finden. Wir sind seit Februar 2010 als CZV-Weiterbildungsstätte anerkannt. Unsere Weiterbildungskurse finden Sie unter der Rubrik Weiterbildung auf unserer Homepage.
    • für jeden Kurstag wird eine offizielle asa Kursbestätigung ausgestellt
    • die Kursbesuche werden zentral registriert über ‚SARI‘
  • Weiterbildungspflicht nicht erfüllt?
    • nach Ablauf des Fähigkeitsausweises dürfen mit Ausnahme von Fahrten gemäss „Ausnahmen“ keine Güter- resp. Personentransporte mehr gemacht werden
    • sobald 5 Tage Weiterbildung innerhalb der letzten 5 Jahre vorgewiesen werden, kann (wieder) ein neuer Fähigkeitsausweis beantragt werden
  • Was ist der Sinn und Zweck dieser Neuerungen?

    Die Neuerungen für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 werden in den meisten Ländern Europas eingeführt. In der Schweiz gelten die gleichen Anforderungen wie in den Staaten der Europäischen Union. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

    • eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
    • eine Aufwertung des Chauffeurberufs dank zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
    • eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeuges
  • Wo erhält man weitere Auskünfte?
    • umfassende Informationen rund um die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) sind im Internet auf cambus.ch zu finden
    • weitere Auskünfte erteilen Fahrschulen, Organisationen der Arbeitswelt (ASTAG, Les Routiers Suisses, VöV) und die kantonalen Strassenverkehrsämter

Vorteile

Lehrmittel

„Der Berufsfahrer“ - Gesetzliche und technische Grundlagen für die Kategorien C, D, BE, CE, DE und für die Unterkategorien C1, D1, C1E, D1E. Peter Ott, Autor und Herausgeber
www.der-berufsfahrer.ch

Vertrauen und Respekt

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„Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten.“
Aristoteles