Taxi (Kat. BPT)

Fahrschule

Das Wichtigste

Berufsmässiger Personentransport
mit Fahrzeugen der Kategorien B oder C, der Unterkategorien B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F.

 

Wegleitung

  • Rechtliche Grundlagen

    Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eine Bewilligung (Code 121 auf dem Führerausweis) zum berufsmässigen Personentransport.

    Die bis Ende März 2003 existierende Taxi-Kategorie D1 gibt es nicht mehr. Neu braucht, wer berufsmässig mit einem Personenwagen (höchstens 9 Sitzplätze einschliesslich Führersitz und höchstens 3,5 t Gesamtgewicht) Personen transportieren will, die Kategorie B, plus die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Wer mehr als 8 und maximal 16 Personen transportieren will, benötigt, unabhängig vom Fahrzeuggewicht, die neue Unterkategorie D1. Für Personentransporte über 16 Personen benötigt man die Kategorie D. Für Führerausweise die vor dem 1.4.2003 erworben wurden, gelten Übergangsbestimmungen.

  • Mindestalter und Kosten

    Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie, ausgenommen Kategorie A und Unterkategorie A1.

    Beispiel: Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.

     

    Kosten

    CHF 100.– / Lektion à 50 min. mit dem Fahrzeug des Kunden

    CHF 130.- / Lektion à 50 min. mit dem Fahrzeug der Fahrschule

  • Fahrpraxis und Lernfahrausweis

    Wer mit Fahrzeugen einer der vorgenannten Kategorien berufsmässig Personen transportieren will, muss während mindestens einem Jahr regelmässig ein Fahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Ausweiskategorie, ausgenommen der Kategorien A und A1, klaglos geführt haben. Ein Lernfahrausweis ist nicht erforderlich. Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises muss jedoch trotzdem eingereicht werden. Damit erhältst du dann eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung.

  • Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

  • Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung (für InhaberInnen der Kategorien B, B1 und F)

    Nach Prüfung der Unterlagen erhältst du vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen deine Bewerbung, erhältst du die Anmeldeunterlagen zur Zusatztheorieprüfung.

  • Zusatzprüfungen und Bewilligung

    Die Bewilligung wird dem/der InhaberIn eines Führerausweises der Kategorie B, B1 oder F auf dem Führerausweis eingetragen, wenn er/sie:

    • an einer Zusatztheorieprüfung (ARV 2) nachweist, dass er/sie die gültigen Arbeits- und Ruhezeiten kennt. Diese Prüfung kann in den drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.
    • an einer zusätzlichen praktischen Führerprüfung nachweist, dass er/sie fähig ist, Personen in einem Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie auch in schwierigen Verkehrssituationen ohne Gefährdung zu transportieren.
  • Bewilligungen ohne Zusatzprüfungen

    InhaberInnen der Kategorie C erhalten auf (schriftliches) Gesuch hin die Bewilligung ohne weitere Prüfung, wenn sie während mindestens einem Jahr vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug klaglos gefahren sind. Dies gilt ebenso für InhaberInnen der Kategorie C1, sofern die Zusatztheorieprüfung gem. Anhang 11 VZV nach dem 1.11.2003 absolviert wurde. InhaberInnen der Kategorie D oder der (seit 1.4.2003 neuen) Kategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ebenfalls ohne weitere Prüfung erteilt.

Kontakt

Du kannst uns wie folgt erreichen:

Telefon +41 44 932 31 30
E-Mail info@peter-ott.ch
Adresse Riedstrasse 6, 8620 Wetzikon ZH
Ja, ich interessiere mich!
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