Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eine Bewilligung (Code 121 auf dem Führerausweis) zum berufsmässigen Personentransport.
Die bis Ende März 2003 existierende Taxi-Kategorie D1 gibt es nicht mehr. Neu braucht, wer berufsmässig mit einem Personenwagen (höchstens 9 Sitzplätze einschliesslich Führersitz und höchstens 3,5 t Gesamtgewicht) Personen transportieren will, die Kategorie B, plus die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Wer mehr als 8 und maximal 16 Personen transportieren will, benötigt, unabhängig vom Fahrzeuggewicht, die neue Unterkategorie D1. Für Personentransporte über 16 Personen benötigt man die Kategorie D. Für Führerausweise die vor dem 1.4.2003 erworben wurden, gelten Übergangsbestimmungen.