Herzlich willkommen in unserer Fahrschule!

Deine Profiausbildner - seit 40 Jahren!

Feuerwehrmotorwagen Kat. C1 / 118

Fahrschule

Das Wichtigste

Feuerwehrmotorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg

Voraussetzung Führerausweis Kategorie B
Alter: 18 Jahre
Zeitaufwand Durchschnitt: 3 – 5 Monate
Kosten siehe unten

Wegleitung

  • Kosten

    Praktische Ausbildung mit dem Feuerwehrmotorwagen (von Ihrer Feuerwehr)
    CHF 110.– / Lektion à 50 min.

    Praktische Ausbildung mit dem Fahrschullastwagen der Fahrschule Peter Ott AG
    CHF 186.– / Lektion à 50 min.

  • Anforderungen
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
    • Wer die Führerprüfung der Kategorie C1 118 ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie B besitzen.
  • Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

    • Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
    • Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm)
  • Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

    Nach Prüfung der Unterlagen erhältst Du vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Die verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.

  • Lernfahrausweis

    Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen deine Bewerbung, erhältst du den Lernfahrausweis der Kategorie C-118 per Post zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. InhaberInnen eines Lernfahrausweises der Unterkategorie C1-118 wird die Bewilligung zum Führen von
    Feuerwehrmotorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7.5 Tonnen und unabhängig der Platzzahl im Führerausweis eingetragen, sofern die Führerprüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen mit einem Betriebsgewicht von über 7,5 Tonnen oder mit einem Fahrschulfahrzeug der Kategorie C absolviert wurde.

  • Lernfahrten

    Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen FührerIn im Besitz eines Lernfahrausweises ist.
    Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.

    Des Fahrlehrerausweises bedarf, wer offensichtlich Gelegenheit zur Erteilung von Fahrstunden sucht, wer in einer Fahrschule als Lehrer/in tätig ist oder wer zwei oder mehr Fahrschüler/innen im Jahr ausbildet, zu denen keine nähere Beziehung besteht.

    Die nähere Beziehung ist grundsätzlich innerhalb der eigenen Feuerwehrorganisation gegeben. In diesem Fall bedarf es somit keines Fahrlehrerausweises.

  • Zusatztheorieprüfung

    Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob du über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügst. Du hast eine Zusatztheorieprüfung über 30 Fragen zu bestehen. Diese kann in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.

    Damit du dich für die Zusatztheorieprüfung gut vorbereiten kannst, haben wir den LKW-Theoriekurs für dich vorbereitet.

    Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.

  • Praktische Führerprüfung

    Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.

    Der Feuerwehrmotorwagen muss ein Betriebsgewicht von mehr als 7,5 Tonnen haben. Andere Vorgaben (Achsabstand, Breite, Länge usw.) sind nicht anwendbar. Wird die Führerprüfung mit einem Fahrschullastwagen absolviert, sind die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug der Kategorie C vollumfänglich zu erfüllen.

     

  • Zivile Berechtigung

    Der Führerausweis C1 / 118 berechtigt den/die Fahrer/in auch für Zivilfahrten der Unterkategorie C1. Auf schriftliches Gesuch hin wird die Unterkategorie D1  (Personentransporte bis 16 Personen plus Fahrer/in) nach einjähriger klagloser Fahrpraxis (kein Entzug) und dem Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren erteilt.

Kontakt

Du kannst uns wie folgt erreichen:

Telefon +41 44 932 31 30
E-Mail info@peter-ott.ch
Adresse Riedstrasse 6, 8620 Wetzikon ZH
Ja, ich interessiere mich!
Nimm jetzt unverbindlich Kontakt auf. Wir melden uns bei dir!

    Ich interessiere mich für diese Ausbildung(en):

    Handicap Auto (Kat. B)Lastwagen (Kat. C)Motorwagen (Kat. C1)Car (Kat. D)Kleinbus (Kat. D1)Anhänger (Kat. CE)Taxi (Kat. BPT)Anhänger (Kat. BE)

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