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Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Nachfolgend ist das Wichtigste im Zusammenhang mit dem Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 zusammengefasst.
Der Fähigkeitsausweis – auch «Ausweis 95» – oder Fahrer-Qualifizierungsnachweis genannt – wird als separate Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt. Er kann seit September 2009 bestellt werden.
Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. Um erneut einen Fähigkeitsausweis zu erhalten, müssen 5 Weiterbildungstage nachgewiesen werden.
Zusätzlich zum Führerausweis benötigen
(Art. 3 CZV)
Sie benötigen KEINEN Fähigkeitsausweis
Auf Grund der Kategorie des Führerausweises sowie des Datums der Führerprüfung oder des Gesuches für einen Lernfahrausweis ergibt sich der Zeitpunkt, ab wann es den Fähigkeitsausweis braucht:
Kategorie D/D1 | Fähigkeitsausweis erforderlich |
Führerprüfung vor dem 01.09.2008 | ab 01.09.2013 |
Führerprüfung zwischen 01.09.2008 – 31.08.2009 | ab 01.09.2009 (vorher: Nationale Bescheinigung) |
Lernfahrausweisgesuch vor dem 01.09.2009 und Führerprüfung nach dem 01.09.2009 | nach bestandener Führerprüfung |
Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 | nach bestandener CZV Prüfung + 5 Jahre |
Kategorie C/C1 | Fähigkeitsausweis erforderlich |
Führerprüfung vor dem 01.09.2009 | ab 01.09.2014 |
Lernfahrausweisgesuch vor dem 01.09.2009 und Führerprüfung nach dem 01.09.2009 | nach bestandener Führerprüfung |
Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 | nach bestandener CZV Prüfung + 5 Jahre |
Führerausweis:
Fähigkeitsausweis CZV vorne:
Fähigkeitsausweis CZV hinten:
Der Fähigkeitsausweis wird nur ausgestellt, wenn man einen Führerausweis der entsprechenden Kategorie im Kreditkartenformat besitzt.
Informationen, wo und wie der Fähigkeitsausweis bestellt werden kann, findet man im Internet auf der Seite cambus.ch.
Nach der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt beim Strassenverkehrsamt, die für den Erhalt des Führerausweises erforderlich sind, müssen für den Fähigkeitsausweis folgende Prüfungen bestanden werden:
Alle fünf Prüfungsteile werden separat bewertet und müssen voneinander unabhängig bestanden werden.
Die schriftliche CZV Theorieprüfung findet im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Am Computer müssen in 60 Minuten 40 Fragen beantwortet werden.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für Grenzgänger im Kanton Genf die schriftliche CZV Theorieprüfung nicht angeboten wird.
Die zwei E-Prüfungen finden ebenso im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Die E-Prüfung ist eine Praxissituation, die aus fünf Fragen mit zweimal fünf und dreimal vier mit Bildern illustrierten Antwortoptionen besteht, die mittels Drag – and – Drop in die Lösungsfelder gezogen werden müssen. Für jede E-Prüfung haben Sie 45 Minuten Zeit.
Die mündliche und die praktische Prüfung werden an verschiedenen Prüfungsstützpunkten der Prüfungsorganisation CZV in der ganzen Schweiz abgenommen. An der mündlichen Prüfung (30 Minuten) gibt es ein Gespräch über Situationen aus dem Alltag im Personen- oder Güterverkehr. An der praktischen Prüfung ist in 30 Minuten eine manuelle Aufgabe zu lösen. Für diese beiden Prüfungen sollte ohne Anreise ein halber Tag eingeplant werden.
Die CZV Prüfungen beinhalten Fragen / Aufgaben zu Themen wie:
Wir sind seit Juni 2011 annerkannte CZV-Ausbildungstätte. Kurse für die Prüfungsvorbereitung werden von der Fahrschule Peter Ott AG seit Sommer 2011 angeboten. Kursdaten sowie weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie unter der Rubrik Ausbildung.
Die Weiterbildungspflicht kann über 5 Jahre verteilt in Tageskursen zu sieben Stunden oder in einem Wochenkurs erfüllt werden.
Die Neuerungen für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 werden in den meisten Ländern Europas eingeführt. In der Schweiz gelten die gleichen Anforderungen wie in den Staaten der Europäischen Union. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden: