Herzlich willkommen in unserer Fahrschule! Deine Profiausbildner - seit 40 Jahren! |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Klarheit in der Beziehung mit unseren Kunden. Dabei soll niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Es geht darum, eine gute Zusammenarbeit anzustreben und unangenehme Überraschungen möglichst zu vermeiden.
Zur besseren Lesefreundlichkeit wird nachfolgend der Ausdruck „Kursteilnehmer“ für weibliche wie auch für männliche Vertragspartner verwendet.
Diese ‚ Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ (AGB) gelten für alle Kursveranstaltungen der Fahrschule Peter Ott AG. Sie bilden einen Bestandteil des Kursvertrags mit jedem Kursteilnehmer.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben, sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Die Anmeldung ist verbindlich.
Der Eingang der Kursanmeldung wird durch die Fahrschule Peter Ott AG schriftlich (per E-Mail oder Post) bestätigt. Danach werden das Kursprogramm und die Rechnung verschickt.
Im Kursgeld sind Kursbesuch, Kursunterlagen (exklusiv Lehrmittel/Selbsttest/Online-Fragebogen), Zwischenverpflegung gemäss Kursausschreibung enthalten. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
Wer bis zum Kursbeginn das Kursgeld nicht bezahlt hat, wird von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Das Kursgeld wird in diesem Fall gemäss Punkt 8, 9 oder 10 der vorliegenden AGB verrechnet.
Bei Einzahlungen am Postschalter werden dem Fahrschüler die Mehrkosten / Gebühren dafür weiterverrechnet.
Aus organisatorischen Gründen behält sich die Fahrschule Peter Ott AG vor, Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse aus wichtigen unvorhergesehenen Gründen zu kürzen. Bei Ausfall eines Kursleiters entscheidet die Fahrschule Peter Ott AG über einen Wechsel des Kursleiters, eine Stellvertretung oder eine Kursverschiebung. Kann der Kursteilnehmer aufgrund der durch die Fahrschule Peter Ott AG begründeten Kursverschiebung nicht am Kurs teilnehmen, so wird er in einen, zu einem anderen Zeitpunkt statt findenden Kurs umgebucht. Ist dies aus unbestimmten Gründen nicht möglich, wird das Kursgeld zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf weitere finanzielle Entschädigung.
In allen übrigen Fällen besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch. Wird dies durch einen Kursteilnehmer gewünscht, wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen.
Die Fahrschule Peter Ott AG legt für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und dem Eingang der termingerechten Bezahlung vergeben.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist die Fahrschule Peter Ott AG berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs der Fahrschule Peter Ott AG umgebucht. Mit dem Einverständnis der Kursteilnehmer kann die Fahrschule Peter Ott AG auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Kurs unter entsprechender Anpassung/Erhöhung des Kursgeldes durchführen. Hierzu besteht indes beidseitig keine Verpflichtung. Die Fahrschule Peter Ott AG behält sich Programm- und/oder Preisänderungen vor.
Die Fahrschule Peter Ott AG behält sich das Recht vor, Personen nicht zum Kursbesuch zuzulassen bzw. von einem Kurs auszuschliessen. (Beispiel siehe Punkt 4) Bei einem Kursausschluss während eines Kurses, wird das Kursgeld nicht zurückerstattet.
Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Abmeldung stellt die Fahrschule Peter Ott AG folgende Annullations- bzw. Umtriebsgebühren in Rechnung:
Abmeldezezeitpunkt | Gebühr |
bis 21 Tage vor Kursbeginn | CHF 40.– |
20 bis 14 Tage vor Kursbeginn | 20% des Kursgeldes |
13 bis 7 Tage vor Kursbeginn | 40% des Kursgeldes |
ab 6 Tagen vor Kursbeginn | 80% des Kursgeldes |
Ersatzkursteilnehmer gemäss Punkt 8 möglich | keine Kostenfolge |
Bei teilweiser oder vollständiger Nichtteilnahme an einem gebuchten und bezahlten Kurs, hat der Teilnehmer weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Nichtteilnahme an einem angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Kurs, entbindet nicht von der Bezahlung des Kursgeldes.
Die Rückerstattung bzw. der Erlass des Kursgeldes erfolgt nur bei Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe, wie zum Beispiel Krankheit oder Unfall. Die Fahrschule Peter Ott AG behält sich das Recht vor im Zweifelsfalle ein Arztzeugnis zu verlangen.
Auf Antrag des Kursteilnehmers stellt die Fahrschule Peter Ott AG eine Teilnahmebestätigung für einen besuchten Kurs/Seminar aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist, dass der betreffende Kurs/Seminar vollständig besucht und bezahlt wurde, und nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Für alle von der Fahrschule Peter Ott AG organisierten Kurse/Seminare und Veranstaltungen schliesst die Fahrschule Peter Ott AG jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmer sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die auf dem Schulgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die dort geltenden Ordnungs- und Benützungsbestimmungen zu befolgen. Das Benützen der Anlagen der Fahrschule Peter Ott AG und/oder Dritten im Rahmen des Kurses/Seminars erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Peter Ott AG nicht haftbar gemacht werden.
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
Einmalig kann nach bestandener praktischer Führerprüfung eine Ausbildungsbestätigung ausgestellt werden. Die Ausbildungsbestätigung kostet Fr. 500.- und wird bei einem Besuch der CZV Ausbildung bei der Fahrschule Peter Ott AG angerechnet.
Die Ausbildungsbestätigung ist ein Jahr (12 Monate, ab Ausstelldatum) gültig und kann nicht erneuert oder verlängert werden.
Die Bestätigung müssen Sie auf allen Fahrten zusammen mit dem Führerausweis mitführen, damit Sie gegenüber den Kontrollorganen bestätigen können, dass Sie in der Schweiz ohne Fähigkeitsausweis Güter oder Personen transportieren dürfen. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Alle Rechtsbeziehungen, welche in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterstehen dem schweizerischen Obligationenrecht.
Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich Hinwil.